Allgemeine Geschäftsbedingungen
für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen
 
 
Vertragliche Grundlage für alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B und C, in der jeweils neuesten Fassung (im folgenden VOB genannt).  Die VOB gilt als Vertragsmuster zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und uns, dem Auftragnehmer, welche die Interessen beider Vertragsparteien in ausgewogener Weise berücksichtigt.
 
Die VOB kann von unseren Kunden während der Geschäftszeit bei uns jederzeit eingesehen werden. Auf Wunsch wird die VOB unseren Kunden ausgeliehen oder kostenlos auszugsweise abgelichtet. Damit gehen wir davon aus, dass unser Kunde gem. §1, Abs. 2 AGB, Kenntnis über den Inhalt der VOB erlangen konnte.
 
Für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen gelten ergänzend zur VOB folgende zusätzliche Geschäftsbedingungen:
 
I. Angebote, Unterlagen   
 

  1. Die von der Firma Meyer  Haus & Garten GmbH, Garten- und Landschaftsbau unterbreiteten  Angebote gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
  2. Ideen, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und selbst erstellte Angebotstexte sind Eigentum der Firma Meyer  Haus & Garten GmbH, Garten- und Landschaftsbau und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung sind diese unverzüglich an die Firma Meyer  Haus & Garten GmbH, Garten- und Landschaftsbau, zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Die für die Ausführung der Arbeiten nötigen Unterlagen sind uns von unseren Kunden unentgeltlich und rechtzeitig zur übergeben. Dazu zählen auch Unterlagen über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-, Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens.

 
II. Preise
 

  1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Leistungserstellung mit anschließender Inbenutzungsnahme.
  2. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie Arbeiten unter erschwerten, nicht voraussehbaren Bedingungen behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
  3. Die angebotenen Arbeiten werden gemäß VOB nach Einheitspreis, nach Pauschalpreis oder nach Aufwand (im Stundenlohn) angeboten, ausgeführt und abgerechnet. Werden Arbeiten nach Aufwand (im Stundenlohn) angeboten und ausgeführt, die weniger als einen Arbeitstag andauern, so wird der entstandene Aufwand für die Hin- und Rückfahrt unserer Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Bei Arbeiten, die mehr als einen Arbeitstag andauern, wird nur die Hinfahrt in Rechnung gestellt.
  4. Wünscht unser Kunde über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende Leistungen, so werden diese nach Aufwand abgerechnet und durch Rapportzettel/Lieferscheine nachgewiesen.
  5. Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und berechnet.
  6. Die Firma Meyer  Haus & Garten GmbH, Garten- und Landschaftsbau, weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Rechnungen (Handwerkerrechnungen) nicht vereinbarte Abzüge (Skonti, Rabatte, u.a.) unzulässig sind.

 
 
III. Lieferzeiten, Ausführungsfristen, Ausführung
 

  1. Firma Meyer  Haus & Garten GmbH, Garten- und Landschaftsbau, kann sich nur an die bei der Auftragserteilung als verbindlich zugesagten Ausführungstermine halten. Verzögern sich zugesagte Ausführungstermine durch verlängerten Lieferzeiten der Hersteller, oder nicht rechtzeitig fertiggestellte Vorleistungen, so ist dieses eine von uns nicht zu vertretende Verzögerung. Ebenso können wir Verzögerungen aus Witterungsgründen, besonders bei Bodenarbeiten, nicht vertreten.
  2. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, führen wir die Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln und Techniken des Garten und Lanschaftsbaus aus.
  3. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Werkzeug und Kleinmaterial, soweit möglich, ein verschließbarer Raum (Garage o.ä.) kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schüttgüter, nicht einschließbare Baustoffe und Maschinen ist ein Lagerplatz vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen.

 
IV. Eigentumsvorbehalt
 

  1. Alle gelieferten eingebauten Materialien, inkl. Pflanzen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Meyer  Haus & Garten GmbH, Garten- und Landschaftsbau. Sie dürfen bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine wieder ausgebaut werden

 
V. Allgemeines
 

  1. Gerichtsstand für beide Teile ist Bad Oeynhausen.
  2. Sind ggfs. Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.
  3. Entsorgen wir Stoffe von unseren Kunden, deren Umweltgefährdung im Angebot, Auftrag oder in der Rechnung nicht erwähnt worden sind, und von deren umweltgefährdender Wirkung offensichtlich nicht auszugehen war, so haftet unser Kunde auch nach der Rechnungsbegleichung für diese Stoffe.

 
 
Meyer Haus & Garten GmbH
Garten- und Landschaftsbau
Eidinghausener Str. 186
32549 Bad Oeynhausen
Tel.: (0 57 31) 5 19 02
Fax.: (0 57 31) 75 15 16

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