Aufräumen und Entrümpeln von Gärten. Abfuhr der Rückstände, sofern es sich nicht um kontaminiertes Entsorgungsgut handelt.
Reinigen von Terrassen, Pflasterflächen, Überdachungen usw.
Reparaturen in den Gartenanlagen im Umfang einer Hausmeistertätigkeit.
Wildkrautbekämpfung auf befestigten Flächen mechanisch oder mit zugelassenen Umwelt verträglichen flüssigen Wirkstoffen.
